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   BVerwG, 03.04.1996 - 4 B 253.95   

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BVerwG, 03.04.1996 - 4 B 253.95 (https://dejure.org/1996,144)
BVerwG, Entscheidung vom 03.04.1996 - 4 B 253.95 (https://dejure.org/1996,144)
BVerwG, Entscheidung vom 03. April 1996 - 4 B 253.95 (https://dejure.org/1996,144)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Einzelhandelsbetrieb - Fachmarkt - Gesicherte Erschließung - Unbeplanter Innenbereich - Denkgesetze - Verstoß gegen Denkgesetze - Grundsatz der freien Beweiswürdigung - Verfahrensfehler - Streitwert - Verkaufsfläche

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verwaltungsprozeßrecht: Tatrichterlicher Verstoß gegen Denkgesetze; Bauplanungsrecht: Gesicherte Erschließung im unbeplanten Innenbereich; Gebühren und Kosten: Streitwert einer Klage auf Erteilung einer Baugenehmigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1997, 2192 (Ls.)
  • NVwZ 1997, 389
 
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Wird zitiert von ... (130)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 19.09.1986 - 4 C 15.84

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines Bebauungszusammenhangs i.S. von § 34 Abs.

    Auszug aus BVerwG, 03.04.1996 - 4 B 253.95
    Das Berufungsgericht ist nicht von dem Urteil des Senats vom 19. September 1986 - BVerwG 4 C 15.84 - (BVerwGE 75, 34 [44 f.] - ZfBR 1987, 44 [47]) abgewichen.

    Damit befindet es sich in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Senats (vgl. z.B. Urteil vom 19. September 1986 - BVerwG 4 C 15.84 - a.a.O.; Beschluß vom 30. November 1979 - BVerwG 4 B 174.79 - BRS 35 Nr. 100), nach der sich Vorhaben im unbeplanten Innenbereich grundsätzlich mit der Erschließungsanlage abfinden müssen, die der jeweilige Innenbereich aufweist.

  • BVerwG, 28.10.1981 - 8 C 4.81

    Klagbarer Anspruch durch Verdichtung der allgemeinen Erschließungspflicht

    Auszug aus BVerwG, 03.04.1996 - 4 B 253.95
    Nicht einschlägig ist ferner das Urteil vom 28. Oktober 1981 - BVerwG 8 C 4.81 - DVBl 1982, 540 - Buchholz 406.11 § 123 BauGB Nr. 21).

    Schon deshalb kann auch insoweit keine Divergenz zum Urteil vom 28. Oktober 1981 - BVerwG 8 C 4.81 - (DVBl 1982, 540 - Buchholz 406.11 § 123 BauGB Nr. 21) vorliegen.

  • BVerwG, 27.04.1990 - 4 C 36.87

    Möglichkeit der Verkaufsflächenhöchstregelung in einem Bebauungsplan

    Auszug aus BVerwG, 03.04.1996 - 4 B 253.95
    Er hat bereits in der Vergangenheit wiederholt den Streitwert einer Klage auf Erteilung einer Baugenehmigung für die Nutzungsänderung eines vorhandenen Gebäudes in einen Einzelhandelsbetrieb auf der Basis von 100 DM je Quadratmeter Verkaufsfläche festgesetzt (vgl. Beschluß vom 27. April 1990 - BVerwG 4 C 36.87 - [n.v.], m.w.N.).
  • BVerwG, 19.01.1990 - 4 C 28.89

    Indizienbeweis - Verstoß gegen die Denkgesetze - Beweiswürdigung -

    Auszug aus BVerwG, 03.04.1996 - 4 B 253.95
    Er betrifft nicht die Anwendung des materiellen Rechts, sondern ist dem Tatsachenbereich zuzuordnen, weil er sich auf die tatsächliche Würdigung beschränkt (vgl. Urteil vom 19. Januar 1990 - BVerwG 4 C 28.89 - BVerwGE 84, 271).
  • BVerwG, 10.09.1976 - 4 C 5.76

    Anforderungen an die Zulässigkeit von Veränderungssperren

    Auszug aus BVerwG, 03.04.1996 - 4 B 253.95
    Im übrigen ergibt sich zumindest aus dem angeführten Urteil vom 10. September 1976 - BVerwG 4 C 5.76 - (DVBl 1977, 41 [43] - Buchholz 406.11 § 14 BBauG Nr. 8 [S. 21, 28]) das Gegenteil: In dieser Entscheidung wird ausgeführt, daß eine - tatsächlich noch nicht vorhandene - Erschließung (nur) dann gesichert sei, wenn verläßlich angenommen werden könne, daß sie in dem notwendigen Zustand spätestens bis zur Fertigstellung der anzuschließenden baulichen Anlagen vorhanden und benutzbar sein werde; selbst eine "fällige" Erschließungspflicht habe nicht aus sich zur Folge, daß die Erschließung im Sinne von § 30 Abs. 1 BBauG gesichert sei.
  • BVerwG, 13.02.1976 - IV C 53.74

    Rechtfertigung der

    Auszug aus BVerwG, 03.04.1996 - 4 B 253.95
    Soweit die Beschwerde vorsorglich eine Abweichung von den Urteilen des Senats vom 13. Februar 1976 - BVerwG 4 C 53.74 - (BRS 30 Nr. 40) und vom 3. Februar 1984 - BVerwG 4 C 8.80 - (BVerwGE 68, 352 [358 f.] - BRS 42 Nr. 49) rügt, weil das Berufungsgericht die rechtsgrundsätzlichen Ausführungen des Bundesverwaltungsgerichts nicht zutreffend wiedergegeben habe, ist sie unzulässig.
  • BVerwG, 03.02.1984 - 4 C 8.80

    Planungsbedürfnis - Auswirkungen - Öffentliche Belange - Zulässigkeit -

    Auszug aus BVerwG, 03.04.1996 - 4 B 253.95
    Soweit die Beschwerde vorsorglich eine Abweichung von den Urteilen des Senats vom 13. Februar 1976 - BVerwG 4 C 53.74 - (BRS 30 Nr. 40) und vom 3. Februar 1984 - BVerwG 4 C 8.80 - (BVerwGE 68, 352 [358 f.] - BRS 42 Nr. 49) rügt, weil das Berufungsgericht die rechtsgrundsätzlichen Ausführungen des Bundesverwaltungsgerichts nicht zutreffend wiedergegeben habe, ist sie unzulässig.
  • BVerwG, 18.05.1993 - 4 B 65.93

    Fehlendes Erschließungsangebot als Grund für die Versagung einer Baugenehmigung

    Auszug aus BVerwG, 03.04.1996 - 4 B 253.95
    Ohne ein konkretes Angebot erübrigen sich alle weiteren Überlegungen (vgl. hierzu auch den Beschluß vom 18. Mai 1993 - BVerwG 4 B 65.93 - Buchholz 406.11 § 30 BauGB Nr. 33 - ZfBR 1993, 305).
  • BVerwG, 30.11.1979 - 4 B 174.79

    Erteilung einer Bebauungsgenehmigung für die Errichtung eines

    Auszug aus BVerwG, 03.04.1996 - 4 B 253.95
    Damit befindet es sich in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Senats (vgl. z.B. Urteil vom 19. September 1986 - BVerwG 4 C 15.84 - a.a.O.; Beschluß vom 30. November 1979 - BVerwG 4 B 174.79 - BRS 35 Nr. 100), nach der sich Vorhaben im unbeplanten Innenbereich grundsätzlich mit der Erschließungsanlage abfinden müssen, die der jeweilige Innenbereich aufweist.
  • BVerwG, 07.01.1977 - 4 B 202.76

    Begriff der Erschließungssicherung - Zeitpunkt für die Beurteilung eines

    Auszug aus BVerwG, 03.04.1996 - 4 B 253.95
    Ebensowenig bedarf es der Klärung, ob - in Änderung der bisherigen Rechtsprechung (vgl. Beschluß vom 7. Januar 1977 - BVerwG 4 B 202.76 - BRS 32 Nr. 48) - die Gemeinden auch im unbeplanten Innenbereich zur Annahme eines Erschließungsangebots verpflichtet sein können (so Brügelmann/Dürr, BauGB § 34 Rn. 41).
  • BVerwG, 23.12.1993 - 4 B 212.92
  • BVerwG, 26.07.1972 - IV B 94.72

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Voraussetzungen einer

  • BVerwG, 13.05.2014 - 4 B 38.13

    Eigenart der näheren Umgebung; Grundstücksfläche, die überbaut werden soll.

    Die in Bezug genommenen Ausführungen des Senats (a.a.O. S. 57 f.) sind nicht divergenzfähig, weil sie die dortige Entscheidung nicht tragen (vgl. Beschluss vom 3. April 1996 - BVerwG 4 B 253.95 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 269 S. 28; Kraft, in: Eyermann, VwGO, 13. Aufl. 2010, § 132 Rn. 36).
  • BVerwG, 11.05.2006 - 5 C 10.05

    A: Anschlussförderung im sozialen Wohnungsbau (Berlin); Auslegung von

    Dabei kann offen bleiben, ob es, um Veranlassung zu einer solchen Nachprüfung zu geben, einer entsprechenden (Verfahrens-)Rüge der Klägerin bedurft hätte (so BVerwG, Urteil vom 4. Dezember 2001 - BVerwG 4 C 2.00 - a.a.O.; vgl. allgemein zu Angriffen gegen die Beweiswürdigung durch Verfahrensrüge z.B. BVerwG, Urteil vom 19. Januar 1990 - BVerwG 4 C 28.89 - BVerwGE 84, 271 ; Beschluss vom 3. April 1996 - BVerwG 4 B 253.95 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 269; a.A. BVerwG, Beschluss vom 12. Januar 1995 - BVerwG 4 B 197.94 - Buchholz 406.12 § 22 BauNVO Nr. 4, wonach die Grundsätze der Beweiswürdigung revisionsrechtlich dem materiellen Recht zuzurechnen sind) und ob das Vorbringen der Klägerin, in dem sie sich eingehend gegen die von den Vorinstanzen im Hauptsacheverfahren vorgenommene Auslegung des Bescheides vom 9. Februar 1987 wendet und eine dem entgegengesetzte, für sie günstige Auslegung dieses Bescheides vertritt, den Anforderungen genügt, die an eine Verfahrensrüge (vgl. § 139 Abs. 3 Satz 1 und 4 VwGO) zu stellen sind.
  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Soweit die Beschwerde einen Verstoß gegen Denkgesetze in der Beweiswürdigung bemängelt, woraus sie offenbar einen Verfahrensmangel ableiten will, übersieht sie, daß regelmäßig Fehler in der Sachverhalts- und Beweiswürdigung revisionsrechtlich nicht dem Verfahrensrecht, sondern dem sachlichen Recht zuzurechnen sind (vgl. BVerwG, Beschluß vom 2. November 1995 - BVerwG 9 B 710.94 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 266 m.w.N.); soweit hiervon Ausnahmen zuzulassen sind (vgl. BVerwGE 84, 271; BVerwG, Beschluß vom 3. April 1996 - BVerwG 4 B 253.95 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 269), verlangt auch die Behauptung eines Verstoßes gegen Denkgesetze im Tatsachenbereich die Darlegung, daß das Gericht einen Schluß gezogen hat, der schlechterdings nicht gezogen werden kann (vgl. BVerwG, Beschluß vom 24. Mai 1996 - BVerwG 8 B 98.96 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 270).
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